Weitere Entscheidung unten: FG Hessen, 24.03.1981

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   FG Düsseldorf, 02.03.1978 - I 153/75 E   

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https://dejure.org/1978,16824
FG Düsseldorf, 02.03.1978 - I 153/75 E (https://dejure.org/1978,16824)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.1978 - I 153/75 E (https://dejure.org/1978,16824)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 1978 - I 153/75 E (https://dejure.org/1978,16824)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem

    Der Senat hat schon bisher, zusätzlich zu dem Erfordernis der Regelmäßigkeit, als "Wohnung" im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG nur ein Heim angesehen, das den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen darstellt (vgl. Urteil VI R 195/72; ebenso Urteil des FG Düsseldorf vom 2. März 1978 I 153/75 E, EFG 1978, 321).
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   FG Hessen, 24.03.1981 - I 153/75   

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https://dejure.org/1981,20986
FG Hessen, 24.03.1981 - I 153/75 (https://dejure.org/1981,20986)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.03.1981 - I 153/75 (https://dejure.org/1981,20986)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. März 1981 - I 153/75 (https://dejure.org/1981,20986)
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 4 K 4262/14

    Änderung des Ehegattenveranlagungswahlrechts zur Zusammenveranlagung für den

    Die Wahl der Veranlagungsart ist ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestands bei der Ehegattenveranlagung, sie ist aber kein Merkmal der Einzelveranlagung (Anschluss an Hessisches FG, Urteil v. 24.3.1981, I 153/75 ; FG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 1.8.2013, 2 K 279/12 ).
  • FG Hamburg, 01.08.2013 - 2 K 279/12

    Einkommensteuer, Veranlagung: Kein Wechsel der Veranlagungsart bei

    Die Wahl der Veranlagungsart ist ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestands bei der Ehegattenveranlagung, sie ist aber kein Merkmal der Einzelveranlagung (so auch Hessisches Finanzgericht vom 24. März 1981 I 153/75, EFG 1982, 33).
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